Berufsbezogene Sprachförderung (C1)

Berufsbezogene nationale Deutschförderung gem. § 45a AufenthG – Basismodul C1 Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut unmittelbar auf den Integrations- und berufsbezogenen B2-Kursen des BAMF auf und dient dem Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, mit Hilfe von berufsbezogenen und fachspezifischen Deutschkenntnissen, zu verbessern. Das Basismodul C1 setzt Sprachkenntnisse auf dem Niveau des berufsbezogenen B2-Zertifikats voraus. Hierfür sind 300 Unterrichtseinheiten à 45 Min. vorgesehen. Das Sprachniveau C1 nach dem GER (= Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) bildet die erste Stufe der kompetenten Sprachverwendung. Viele Berufsfelder setzen den Nachweis eines C1-Zertifikats voraus. Der Kurs wird nur beginnen, wenn sich rechtzeitig genügend Teilnehmer anmelden. Falls Sie Interesse an einem C1 Kurs haben, bitten wir Sie, sich rechtzeitig bei uns zu melden. Für weitere Informationen oder Anmeldung kontaktieren Sie uns bitte: E-Mail: sprachkurs@akademikerbund.de Tel: +49 40 98 26 16 55 Wer kann teilnehmen? Für die Teilnahme benötigen sie eine Teilnahmeberechtigung. Diese wird durch die Arbeitsagenturen, die Jobcenter oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt, wenn sie zu einem der folgenden Personengruppen gehören:
  • Arbeitsuchend gemeldete Personen (Nichtleistungsempfänger)
  • Leistungsempfänger nach SGB II und SGB III
  • Auszubildende im Sinne von § 57 Absatz I SGB III
  • Personen im Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse
  • Zugewanderte, einschließlich der Geflüchteten, die eine gute Bleibeperspektive haben (letzteres gilt vor allem für die fünf Herkunftsländer Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Somalia).
  • Geduldete nach § 60a Abs.2 S.3 AufenthG (dringende humanitäre oder persönliche Gründe), Ausgeschlossen sind Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern.
  • Für Beschäftigte besteht grundsätzlich eine Kostenbeteiligung von 50% pro Unterrichtseinheit, mit Ausnahme von Auszubildenden und Teilnehmern, die zusätzlich Leistungen nach SGB II, SGB III, SGB XII oder AsylbLG beziehen. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Ohne eine Teilnahmeberechtigung ist eine Teilnahme nur möglich falls:
    • die Kurse nicht voll belegt sind und
    • die gesamten Kurskosten vom Teilnehmer übernommen werden.
Was kostet die Teilnahme? Für Teilnehmer mit einer Teilnahmeberechtigung ist die Teilnahme kostenfrei. Abschluss Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.